Kostenübernahme

Kostenübernahme

Meine Praxis ist eine Privatpraxis, somit kann ich Ihnen folgende Möglichkeiten zur Finanzierung einer Psychotherapie anbieten.

BITTE klären Sie VORAB selbst die Möglichkeiten Ihrer Situation.

Als Selbstzahler können Sie in meiner Praxis sofort mit der Behandlung beginnen, da keine Beantragung der Therapie erfolgen muss. Sie bestimmen selbst die Dauer und den Umfang. Zudem werden die bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert, so dass mögliche Auskünfte an spätere Arbeitgeber hinsichtlich Eignung (zum Beispiel im Bereich des öffentlichen Dienstes) nicht erfolgen werden. Eine vorherige Konsultation des Haus-/Kinderarztes entfällt.

Grundlage der Abrechnung meiner erbrachten Leistungen stellt die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) dar. Hierüber informiere ich Sie ausführlich im Erstgespräch.

Die Kostenübernahme für die Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen meist problemlos übernommen. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten Sie mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen und klären, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können die Kosten für die Psychotherapie in meiner Privatpraxis von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Hierzu sind verschiedene Schritte notwendig, über die ich Sie gern im Erstgespräch informiere. (DPtV_Kosten_2020.indd (deutschepsychotherapeutenvereinigung.de)

Da der Bedarf an Psychotherapie durch die Anzahl der niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen in vielen Regionen oftmals nicht gedeckt wird, bestehen extrem lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten. Können Sie nachweisen, dass Sie als gesetzlich Versicherter für Ihr Kind keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden konnten, ist die gesetzliche Krankenkasse dazu gehalten, Ihrem Kind die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu ermöglichen, der eine Privatpraxis führt und keinen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen hat (SGB 5 § 13, Abs. 3).

Vor Beginn der Behandlung können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei der Antragstellung werde ich Sie begleiten.

Die gesetzlichen Krankenversicherer erstatten dem Therapeuten in einer Privatpraxis nur das Honorar, welches sie auch dem Vertragspsychotherapeuten erstatten. Die Abrechnung in einer Privatpraxis erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Honorierung in der GOP ist gegenüber dem EBM etwas höher, so dass gesetzlich Versicherte pro Sitzung eine geringe Zuzahlung tätigen müssen. Über die Höhe der Zuzahlung werden Sie im Vorfeld aufgeklärt.

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Meine Praxis ist eine Privatpraxis, somit kann ich Ihnen folgende Möglichkeiten zur Finanzierung einer Psychotherapie anbieten.

BITTE klären Sie VORAB selbst die Möglichkeiten Ihrer Situation.

Als Selbstzahler können Sie in meiner Praxis sofort mit der Behandlung beginnen, da keine Beantragung der Therapie erfolgen muss. Sie bestimmen selbst die Dauer und den Umfang. Zudem werden die bei mir in Anspruch genommenen Leistungen nicht in Ihren Krankenkassen-Unterlagen dokumentiert, so dass mögliche Auskünfte an spätere Arbeitgeber hinsichtlich Eignung (zum Beispiel im Bereich des öffentlichen Dienstes) nicht erfolgen werden. Eine vorherige Konsultation des Haus-/Kinderarztes entfällt.

Grundlage der Abrechnung meiner erbrachten Leistungen stellt die Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) dar. Hierüber informiere ich Sie ausführlich im Erstgespräch.

Die Kostenübernahme für die Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen meist problemlos übernommen. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten Sie mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen und klären, welche Unterlagen für die Beantragung der Kostenübernahme benötigt werden.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können die Kosten für die Psychotherapie in meiner Privatpraxis von ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Hierzu sind verschiedene Schritte notwendig, über die ich Sie gern im Erstgespräch informiere. (DPtV_Kosten_2020.indd (deutschepsychotherapeutenvereinigung.de)

Da der Bedarf an Psychotherapie durch die Anzahl der niedergelassenen Vertragspsychotherapeuten der gesetzlichen Krankenkassen in vielen Regionen oftmals nicht gedeckt wird, bestehen extrem lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten. Können Sie nachweisen, dass Sie als gesetzlich Versicherter für Ihr Kind keinen freien Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in zumutbarer Wartezeit und in annehmbarer Entfernung finden konnten, ist die gesetzliche Krankenkasse dazu gehalten, Ihrem Kind die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu ermöglichen, der eine Privatpraxis führt und keinen Abrechnungsvertrag mit gesetzlichen Krankenkassen hat (SGB 5 § 13, Abs. 3).

Vor Beginn der Behandlung können Sie einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse stellen. Bei der Antragstellung werde ich Sie begleiten.

Die gesetzlichen Krankenversicherer erstatten dem Therapeuten in einer Privatpraxis nur das Honorar, welches sie auch dem Vertragspsychotherapeuten erstatten. Die Abrechnung in einer Privatpraxis erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Honorierung in der GOP ist gegenüber dem EBM etwas höher, so dass gesetzlich Versicherte pro Sitzung eine geringe Zuzahlung tätigen müssen. Über die Höhe der Zuzahlung werden Sie im Vorfeld aufgeklärt.

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